Schlusskontrolle
Der Elektroinstallateur ist verpflichtet nach Abschluss der Elektroinstallationen bei Neubauten , Umbauten oder Erweiterungen dem Eigentümer einen Sicherheitsnachweis abzugeben. Zur Qualitätssicherung überträgt der Installateur diese Arbeit vielfach an ein unabhängiges Kontrollorgan.
Abnahmekontrolle
Bei elektrischen Arbeiten an einem Objekt das nicht zum Wohnzweck dient, muss der Sicherheitsnachweis des Elektroinstallateurs immer durch ein unabhängiges Kontrollorgan überprüft werden.
Handänderung
Beim Verkauf einer Liegenschaft muss eine Periodische Kontrolle stattfinden ausser die letzte Kontrolle ist maximal 5 Jahre her.
Stichprobenkontrolle für Netzbetreiber
Nach Eingang eines Sicherheitsnachweises beim zuständigen Netzbetreiber, kann dieser eine Stichprobenkontrolle durchführen lassen um zu überprüfen ob die vorgenommenen Installationen und Kontrollen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.